Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Personalberatungen

I. Beauftragung

1. Beauftragung

Die Beauftragung zur Durchführung von Personalberatungen erfolgt auf exklusiver Basis. Eine Suche parallel durch eigene Aktivitäten ist möglich, nicht jedoch über andere Personalberatungen. Die Suche erfolgt solange, bis der Kandidat gefunden worden ist.
Honorarvereinbarungen und Zahlungsmodalitäten werden bei der Auftragserteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich festgelegt und dem Auftraggeber als Auftragsbestätigung zugesandt.

2. Honoraransprüche

Die festgelegten Honoraransprüche entstehen auch dann, wenn der Kandidat vom Auftraggeber für eine andere als die ursprünglich zu besetzende Position eingestellt oder eine freie Mitarbeit vereinbart wird oder der benannte Kandidat dem Auftraggeber zwar bekannt war, Einstellungsgespräche jedoch während der letzten sechs Monate nicht geführt wurden. Weiterhin entstehen die in der Auftragsbestätigung definierten Honoraransprüche auch dann, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen erfüllt hat, der Auftraggeber die ihm angebotene Leistung jedoch nicht annimmt.

3. Leistungsgarantie

Eine Leistungsgarantie seitens des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.

4. Haftung

Eine Haftung seitens des Auftragnehmers für Schäden, die durch einen vermittelten Kandidaten beim Auftraggeber entstehen, ist ausgeschlossen.

II. Honorare, Reisekosten und sonstige Kosten

1. Honorare

Das Honorar ist ein bestimmter Prozentsatz des Zieleinkommens per anno. Die Höhe des Honorars und die Zahlungsweise richten sich nach der Größe und dem Schwierigkeitsgrad des Beratungsprojektes.

2. Reisekosten

Die Reisekosten aller für das jeweilige Projekt vom Auftragnehmer interviewten Kandidaten, die Reisekosten aller dem Auftraggeber vorgeschlagenen und interviewten Kandidaten sowie die beim Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Projekt entstandenen Reise-kosten werden an den Auftraggeber weitergeleitet und die Kosten von diesem an den Auftragnehmer oder an die Kandidaten unmittelbar erstattet.

3. Medien-Suchkosten

Als Medien-Suchkosten wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein „Medien-Suchbudget“ vereinbart, welches nach der Auftragserteilung zur Zahlung fällig wird. Die Höhe des Budgets richtet sich nach der Größe und dem Schwierigkeitsgrad des Beratungspro-jektes.

III. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind abzugsfrei und unmittelbar nach Erhalt zur Zahlung fällig. Die angewiesenen Beträge dürfen seitens des Auftraggebers nicht mit etwaigen Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer verrechnet werden.

IV. Sonstiges

1. Anderweitige Einstellung von Kandidaten

Wird ein dem Auftraggeber empfohlener Kandidat in einem Zeitraum von 12 Monaten nach Vorschlag durch eine mit dem Auftraggeber direkt oder indirekt in Verbindung stehenden anderen Firma für eine gleiche oder ähnliche Position eingestellt oder als freier Mitarbeiter verpflichtet, bleibt die Honorarpflicht gegenüber dem Auftragnehmer bestehen.

2.  Aufkündigung von exklusiven Aufträgen

Erfolgt eine Besetzung der beauftragten Position durch einen nicht vom Auftragnehmer benannten Kandidaten oder soll diese Position nach der Beauftragung nicht mehr besetzt werden bzw. entfallen, so stehen dem Auftragnehmer zwei Drittel des vereinbarten Honorars zu, wenn dieser zum Zeitpunkt der Aufkündigung wenigstens zwei aus seiner Sicht geeignete, d.h. dem Anforderungsprofil des Auftraggebers entsprechende Kandidaten vorgeschlagen hat.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Stuttgart

4. Änderungen oder Ergänzungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Konditionen bedürfen der Schriftform.

Stuttgart, Oktober 2015