Gründe einer Kündigung

„Leben ist Veränderung“. Was müssen Arbeitnehmer bei einer Kündigung beachten?

Die Suche nach einer interessanten, neuen Tätigkeit, die Aussicht auf ein höheres Einkommen oder eine örtliche Veränderung sind Gründe des Arbeitnehmers, den Job zu wechseln. Bis der Entschluss gereift ist, die Kündigung einzureichen, können mehrere Monate vergehen. Was es dabei zu beachten gibt, fassen wir im Folgenden zusammen.

Form der Kündigung

Auch wenn eine SMS oder WhatsApp-Nachricht sehr schnell geschrieben und versendet sind, entsprechen diese nicht den anerkannten Formen einer Kündigung. Eine Kündigung muss ordnungsgemäß schriftlich vorliegen. Sie kann auch gerne per Post an den Arbeitgeber geschickt werden. Eine Unterschrift rundet Ihr Kündigungsschreiben ab und ist unabdingbar.

Kündigungsfristen einhalten

Laut Gesetz müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine Frist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats einhalten. Vertraglich oder tariflich können auch andere Kündigungsfristen vereinbart sein. In diesem Fall sind Sie als Arbeitnehmer jedoch nie schlechter gestellt als es das Gesetz vorgibt.

Angemessenes Verhalten bei einer Kündigung

Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber kann zu einem guten Abschied beitragen. In diesem können die Gründe für die Kündigung und ein allgemeines Feedback geteilt werden. Der Arbeitgeber kann einen dazu jedoch nicht verpflichten, es ist jedoch eine kulante Geste, das Gespräch zu suchen.

Fristlose Kündigung

Theoretisch besteht für den Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, fristlos zu kündigen. Dies setzt allerdings einen sehr gewichtigen Grund voraus. Zu beachten: Bei einer fristlosen Kündigung und dem Fernbleiben der Arbeitsstätte kann sich der Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig machen.

Fazit

Es ist eine Frage des guten Tons und der Etikette, welchen letzten Eindruck man mit der Kündigung bei Ihrem Arbeitgeber hinterlassen. Eine Möglichkeit, dass beide Parteien maximal zufrieden aus dem Arbeitsverhältnis treten, bietet der Aufhebungsvertrag. Bei ihm erklären sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gegenseitigem Einvernehmen mit der Aufhebung des Vertrages einverstanden.

Tipp: Den Jobwechsel rechtzeitig planen.