Das einfache Arbeitszeugnis und das qualifizierte Arbeitszeugnis

Ein Arbeitsverhältnis geht aus diversen Gründen zu Ende. Welches Arbeitszeugnis steht dem ehemaligen Angestellten nun zu? Die Antwort ist: In jedem Fall ein einfaches Arbeitszeugnis, in dem Dauer und Tätigkeitsbeschreibung niedergeschrieben sind. Möchte der Arbeitnehmer zusätzlich die Beurteilung seiner Leistungs- und Führungsqualitäten, so muss er ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aktiv einfordern. Heutzutage gilt als Usus in vielen Firmen, dem Mitarbeiter ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.

Aufbau eines Arbeitszeugnisses: So muss ein Arbeitszeugnis aussehen!

Wie jedes Dokument ist auch das Arbeitszeugnis in Einleitung, Hauptteil und Schluss eingeteilt. Die Einleitung besteht aus den Personalien des Mitarbeiters und der Dauer der Beschäftigung. Den Hauptteil bilden in jedem Fall die Tätigkeitsbeschreibung, bei qualifizierten Zeugnissen zusätzlich die Leistungs- und Führungsbeurteilung. Zur Tätigkeitsbeschreibung gehört: Arbeitsplatz, Arbeitsweise / Aufgaben, Funktion, Vollmachten, Spezialaufgaben und Verantwortung. Die Leistungsbeurteilung wird gebildet aus der Arbeitsweise, dem Fachkönnen, Leistungsbereitschaft, Weiterbildung, Arbeitsbefähigung und dem Arbeitserfolg. Unter Führungsbeurteilung versteht man das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen sowie das Gesamtbild des Mitarbeiters – also sein Charakter und seine Persönlichkeit. Zuletzt kommt der Schlussteil: Das Bedauern über den Weggang und Zukunftswünsche.

Beispiele der Zeugnissprache und seine Entschlüsselung

Grundsätzlich bewegt sich das Arbeitszeugnis im Spagat zwischen den Grundsätzen der „Zeugniswahrheit“ und des „Wohlwollens“. Das Ergebnis ist eine etablierte „Geheimsprache“, denn das Arbeitszeugnis ist maßgeblich für das berufliche Weiterkommen. Eine sehr gute Leistung ist gekennzeichnet durch den Baustein: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ im Gegensatz zu einer mangelhaften Leistung: „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“. Ein Mitarbeiter, den man lieber von hinten als von vorne sieht, ist ein „umgänglicher Kollege“. Verfügt der Mitarbeiter über Fachwissen und zeigt ein „gesundes Selbstvertrauen“ – so hat er auf gut Deutsch eine „große Klappe“. Für seine Arbeit „Verständnis zeigen“ bedeutet, dass der Mitarbeiter faul und wenig leistungsstark war. Auch der Abschied ist bedeutsam: Wird einem Mitarbeiter nämlich gekündigt, so heißt das in Zeugnis: „Wir haben uns im gegenseitigen Einverständnis getrennt“. Einen guten Mitarbeiter verloren zu haben liest sich so: „Frau/Herr… verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir wünschen ihm/ihr für ihren/seinen weiteren Lebens- und Berufsweg alles Gute“.

Die Schlussformel und warum sie wichtig ist

Mit der Schlussformel steht oder fällt ein Zeugnis. Sie rundet alles Gesagte ab und bildet sozusagen das Fazit von der Zeit mit dem Mitarbeiter. Die beiden Bestandteile des Schlusses sind: Das Bedauern über den Weggang und positive Zukunftswünsche. Fehlt einer dieser 2 Bestandteile, lässt sich darauf schließen, dass der Betrieb den Weggang seines Mitarbeiters als keinen großen Verlust sieht. Die Beurteilung ist dementsprechend negativ zu bewerten.