Es gibt zahlreiche Ratgeber und Tipps zur Gestaltung des Bewerbungsschreibens oder des Lebenslaufs, aber ein Aspekt wird oft nur am Rande gestreift: Wie verhalte ich mich richtig beim Jobwechsel? Dabei gibt es gerade hier Stolperfallen, die es zu vermeiden gilt.

Das beginnt schon mit der Frage, ob ich meinen bisherigen Arbeitgeber darüber informieren soll, dass ich mich nach einer neuen Herausforderung umschaue, damit dieser sich frühzeitig um einen adäquaten Ersatz kümmern kann. Hier gibt es keinen Königsweg, da dies von der individuellen Situation abhängig ist. Man kann durchaus offener mit dieser Frage umgehen, wenn man in eine andere Branche wechseln möchte oder z.B. aus privaten Gründen in eine andere Region zieht. Anders sieht es aus, wenn man zum direkten Wettbewerb möchte. Auch das persönliche Verhältnis zu Vorgesetzten und den Kollegen spielt hier eine Rolle.

Hat man die Zusage für den neuen Job, kommt mit Sicherheit die Frage auf, wann ich die neue Stelle antreten kann. Natürlich gibt es Kündigungsfristen, die es einzuhalten gilt. Oft ist man aber noch in einem Projekt involviert, das man vielleicht noch abschließen oder gut vorbereitet an einem Meilenstein dem Nachfolger übergeben will, so dass ein späterer Start organisatorisch sinnvoller wäre. Sprechen Sie hier offen mit Ihrem neuen Arbeitgeber! In den seltensten Fällen wird er sich dafür verschließen. Im Gegenteil, er wird in der Regel dafür offen sein, zeigt es ihm doch, dass Sie verantwortungsbewusst und loyal gegenüber Ihrem jeweiligen Arbeitgeber sind. Diese Charakterzüge wird er mit Sicherheit honorieren. Möchten Sie hingegen bereits zu einem früheren Zeitpunkt als die Kündigungsfrist vorsieht Ihre neue Stelle annehmen, so kann dies nur mit Einverständnis des aktuellen Arbeitgebers geschehen. Genauso wie der Arbeitnehmer Anspruch auf Gehalt bis zum letzten Arbeitstag hat, so hat auch der Arbeitgeber ein Anrecht auf Ihre Arbeitsleistung bis zum Ausscheiden. Bleiben Sie einfach fern, machen Sie sich schadensersatzpflichtig, z.B. wenn der bisherige Arbeitgeber einen Ersatz zu einem höheren Gehalt einstellen muss.

Welche Fallstricke sonst noch lauern, erfahren Sie in unserem nächsten Blog im Februar. Seien Sie gespannt!