Im Januar sind wir in unserem Blog bereits auf Stolperfallen beim Jobwechsel eingegangen. Neben den Fragen, wann der aktuelle Arbeitgeber informiert werden sollte und wann der ideale Zeitpunkt für den Neustart ist, gibt es weitere Punkte, die es zu beachten gilt. Welche das sind, erfahren Sie im 2. Teil:

Zuweilen wird der neue Arbeitsvertrag auch dazu genutzt, um bei seinem bisherigen Arbeitgeber einen neuen Vertrag mit besseren Konditionen auszuhandeln. Dies mag zwar legitim sein, sorgt bei genauerer Betrachtung aber für Unmut auf allen Seiten. Zum einen natürlich beim neuen Arbeitgeber, der sich bereits auf Sie gefreut und anderen Kandidaten auf die Stelle bereits abgesagt hat. Für ihn entstehen neue Kosten für eine erneute Anzeigenschaltung und Bewerbersuche. Zum anderen ist der aktuelle Arbeitgeber auch nicht glücklich, da dieser sich seiner Loyalität nicht mehr sicher sein kann. Manch einer fühlt sich auch erpresst, frei nach dem Motto „Ich bleibe nur für ein besseres Gehalt“. Ja, und auch der Arbeitnehmer sollte sich überlegen, warum sein Arbeitgeber seine Arbeitsleistung erst besser entlohnt, nachdem mit Kündigung gedroht wurde. Wurde er etwa jahrelang unter seinem Wert beschäftigt? Ist man in einer Nischenbranche tätig, so läuft der Arbeitnehmer zudem Gefahr, aufgrund seines Verhaltens einen zweifelhaften Ruf innerhalb der Branche erlangen.

Als Quintessenz bleibt anzumerken: Verhalten Sie sich loyal und pflichtbewusst bis zum letzten Arbeitstag gegenüber Ihrem aktuellen Arbeitgeber, genauso wie Sie es auch von ihm erwarten. Planen Sie den Jobwechsel frühzeitig, brechen Sie nichts übers Knie und stehen Sie zu Ihren Zusagen. Verhalten Sie sich so, dass es für niemanden unangenehm wird, wenn man sich zu einem späteren Zeitpunkt über den Weg läuft, z.B. wenn der neue und der alte Arbeitgeber eine Kunden-/Lieferantenbeziehung eingehen oder ein gemeinsames Projekt beginnen. Hinterlassen Sie keine „verbrannte Erde“, man begegnet sich immer zweimal im Leben!