Einleitung

Im April haben wir auf unserem Blog über das Thema: „Pflichten meines Arbeitgebers“ berichtet. Eine Fortsetzung dazu folgt, wie versprochen, in diesem Monat und handelt von den „Pflichten des Arbeitnehmers“.

Wozu Pflichten?

Pflichten tragen dazu bei, dass die Abläufe des Betriebs reibungslos verlaufen. Es ist die Pflicht der Arbeitnehmer, sich an die Spielregeln im Betrieb zu halten. Das bedeutet z. B.: Alkoholverbot, Arbeitskleidung usw.

Als Hauptpflicht ergibt sich die Erbringung von Arbeitsleistungen versus die Zahlung eines Entgelts.

Neben den Hauptpflichten gibt es die folgenden Nebenpflichten:

  • Die Arbeits- und Dienstpflicht,
  • die Treue- und Gehorsamspflicht,
  • die Pflicht zur Krankmeldung,
  • Anwendung von Schutzmaßnahmen und
  • eventuelle Leistung von Überstunden zählen zu den Nebenpflichten des Arbeitnehmers.

Überstunden sind z. B. dann erlaubt, wenn sich diese aus dem Arbeitsvertrag oder den Nebenpflichten des Arbeitnehmers ausdrücklich ergeben. Sind die Zulassung von Überstunden durch die Arbeitszeitschutzvorschriften zeitlich begrenzt? Ja, das sind sie.

Die Verschwiegenheitspflicht regelt, dass Betriebsgeheimnisse vertraulich gewahrt werden, und dass der Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten gegenüber nicht herablassend werden darf.

Die Pflicht zur Rücksichtnahme garantiert, dass Diskrimination am Arbeitsplatz durch den Arbeitnehmer keinen Raum findet.

Der Arbeitsvertrag legt ganz genau fest, welche Arbeiten vom Arbeitnehmer zu leisten sind. Kraft seines Weisungsrechts sind dem Arbeitgeber aber auch Grenzen gesetzt, so darf er nicht so ohne Weiteres seine Mitarbeiter in einen völlig branchenfremden Bereich einsetzen.

Die Rechte des Arbeitgebers – Konsequenzen bei Verstoß

Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Rechte des Arbeitgebers sind:

  • Entgeltminderung,
  • Abmahnung,
  • Kündigung und

Abschließend der Tipp: Seien Sie ein vorbildlicher Arbeitnehmer, der nicht nur nimmt, sondern auch gibt und fleißig daran mitarbeitet, gemeinsame Ziele zu erreichen. Wir wünschen weiterhin viel Erfolg!