Für April und Juni haben wir uns für unseren monatlichen Blog etwas Besonderes ausgedacht. In einer Serie berichten wir zunächst über die Pflichten eines Arbeitgebers und 2 Monate später über Pflichten des Arbeitnehmers. Los geht´s mit den Arbeitgeberpflichten!

Was sind die rechtlichen Voraussetzungen?

Mit dem Unterschreiben eines Arbeitsvertrages erklären sich beide Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) dazu bereit, ihre Rechten und Pflichten zu befolgen. Gesetze, die hier zum Greifen kommen sind: das ArbSchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz), das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), HGB (Handelsgesetzbuch), die Arbeitsstättenverordnung usw…

Wie lauten nun die Pflichten eines Arbeitgebers?

Zu den Pflichten eines Arbeitgebers gehört die regelmäßige Zahlung der vereinbarten Vergütung. Zu der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zählt des Weiteren die Gewährung des Urlaubes zur Erholung und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Weitere Pflichten im Anschluss kurz und prägnant:

  • Schutz von Leben und Gesundheit,
  • Benachteiligungsverbot bzw. das Recht auf Gleichbehandlung sowie
  • Rücksichtnahme auf persönliche Interessen und
  • Pflicht zur Zeugniserteilung

Fazit

Ein funktionierendes Unternehmen bedarf Regeln.

Bei Nichtbeachtung drohen entsprechende Konsequenzen und Strafen und auch das Betriebsklima leidet dementsprechend sehr darunter, wenn die Rechte des Arbeitgebers missachtet werden.

Rechte und Pflichten gelten in Arbeitsverhältnissen zum Schutz aller Beteiligten.

In unserem Blog im Juni erläutern wir die Rolle des Arbeitnehmers mit wiederum dessen Pflichten. Bleiben Sie gespannt…